2 Horizontale Rechtsakte: Die DPP-Infrastruktur
2. Horizontale Rechtsakte: Die DPP-Infrastruktur Gelten für alle Produktgruppen – unabhängig vom Sektor |
Parallel zu den produktspezifischen delegierten Verordnungen erarbeitet die Europäische Kommission eine Reihe horizontaler Rechtsakte, die die technische Infrastruktur des DPP-Systems regeln. Diese gelten sektorübergreifend für alle Produktgruppen und schaffen die gemeinsame technische Basis.
2.1 Delegierter Rechtsakt: DPP-Dienstleister und Zertifizierung
Im April 2025 startete die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation für den ersten horizontalen delegierten Rechtsakt, der die Anforderungen an DPP-Dienstleister (DPP Service Providers) regelt. Im August 2025 wurde ein Abschlussbericht der Konsultation veröffentlicht. Der Rechtsakt soll festlegen:
- Technische und organisatorische Mindestanforderungen für zertifizierte DPP-Plattformanbieter
- Zertifizierungsverfahren und -stellen für DPP-Dienstleister
- Datensicherheits- und Cybersicherheitsanforderungen für DPP-Datenspeicherung
- Interoperabilitätsstandards zwischen verschiedenen DPP-Plattformen
- Anforderungen an Backup-Systeme: DPP muss auch bei Insolvenz des Anbieters zugänglich bleiben
- Regelungen zur Zugangskontrolle (öffentlich / eingeschränkt / privilegiert)
| Aktueller Stand (März 2026) Der delegierte Rechtsakt zu DPP-Dienstleistern befindet sich in der finalen Ausarbeitungsphase. Die Verabschiedung wird für 2026 erwartet. Er wird die rechtliche Grundlage für ein sich entwickelndes Ökosystem zertifizierter DPP-Plattformanbieter schaffen – relevant für Kosmetikhersteller bei der Auswahl geeigneter Softwarelösungen. |
2.2 Durchführungsrechtsakt: DPP-Register (Frist: 19. Juli 2026)
Art. 12 ESPR verpflichtet die Europäische Kommission, bis zum 19. Juli 2026 ein zentrales EU-DPP-Register zu errichten. Dieses Register ist kein zentraler Datenspeicher, sondern ein dezentrales Indexierungs- und Verifikationssystem. Es soll:
- Als zentraler Lookup-Service funktionieren: Behörden und autorisierte Nutzer können DPPs über eine einheitliche Schnittstelle auffinden
- Authentizität und Integrität von DPP-Datensätzen verifizieren
- Zolldienststellen die automatische Überprüfung von Produkten an der EU-Außengrenze ermöglichen
- Mit sektorspezifischen Datenbanken (CPNP für Kosmetika, EPREL für Energieprodukte) interoperabel sein
- Das zugehörige DPP-Webportal für öffentliche Suchanfragen betreiben
| Stand der Infrastruktur (März 2026) Das EU-DPP-Register ist noch nicht operativ. Die Europäische Kommission betreibt im Rahmen des CIRPASS-2-Projekts einen sektorübergreifenden Proof-of-Concept für eine föderierte Registry-Infrastruktur. GS1 Digital Link und EPCIS wurden als bevorzugte Identifikationsstandards designiert. Acht harmonisierte CEN/CLC/JTC24-Standards für das DPP-System wurden für Ende 2025 erwartet; die Veröffentlichung verzögert sich auf Frühjahr 2026. |
2.3 Durchführungsrechtsakt: Datenträger und Produktidentifikatoren
Ein weiterer horizontaler Durchführungsrechtsakt regelt die technischen Spezifikationen für Datenträger (Data Carriers) und Produktidentifikatoren. Konkret geht es um:
- Zulässige Datenträgertypen: QR-Code (bevorzugt), NFC-Tag, RFID, Data Matrix – Platzierung auf Produkt, Verpackung oder Begleitdokument
- Eindeutige Produktkennnummer (Unique Product Identifier): Kompatibilität mit GS1 GTIN, ISO/IEC 15459
- Granularitätsstufen: Modell-Level / Chargen-Level / Item-Level je nach Produktart
- Technische Anforderungen an Maschinenlesbarkeit und Langzeitstabilität des Datenträgers
- Anforderungen an Operator-ID (Hersteller/Verantwortliche Person) und Facility-ID (Produktionsstandort)
| Relevanz für Kosmetika Für Kosmetika mit kurzer Haltbarkeit oder hoher Variantenvielfalt (viele SKUs, saisonale Editionen) ist die Entscheidung über die Granularitätsstufe (Modell vs. Charge vs. Item) von besonderer Bedeutung. Eine Charge-Level-Lösung dürfte für die meisten Kosmetikprodukte der pragmatische Standard werden. |