Rechtliche Grundlagen im Überblick

Vom Europäischen Green Deal bis zum Digitalen Produktpass für Kosmetika – alle relevanten Rechtsakte kompakt erklärt.

Die regulatorische Landschaft rund um den Digitalen Produktpass (DPP) ist vielschichtig: Sie reicht vom politischen Rahmenwerk des Europäischen Green Deal über die Ökodesign-Verordnung bis hin zu den bestehenden und künftigen Anforderungen der EU-Kosmetikverordnung. Dieser Überblick führt Sie strukturiert durch die wesentlichen Rechtssäulen und zeigt deren konkreten Zusammenhang für Kosmetikhersteller auf.

 

1  Der Europäische Green Deal

Politischer Rahmen · seit 2019

 

Der Europäische Green Deal (Dezember 2019) ist das übergeordnete politische Transformationsprogramm der EU mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050. Er bildet den Ausgangspunkt aller nachfolgenden Produktrechtsreformen und definiert drei Kernprinzipien, die auch für die Kosmetikindustrie unmittelbar relevant sind: 

  • Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Ressourcenverbrauch

  • Übergang zur Kreislaufwirtschaft durch nachhaltige Produktgestaltung

  • Transparenz über Produktlebenszyklen als Steuerungsinstrument

 

 

Bedeutung für Kosmetik

Der Green Deal ist der politische Auftrag für alle nachfolgenden Verordnungen. Er begründet die DPP-Pflicht und gibt die Richtung für eine verschärfte Chemikalienpolitik, Verpackungsregulierung und Nachhaltigkeitsberichterstattung vor.

 

2  Die Ökodesign-Verordnung (ESPR)

Verordnung (EU) 2024/1781 · in Kraft seit Juli 2024

 

Die Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR) ist das legislative Kernstück des Green Deal für Konsumgüter. Sie ersetzt die bisherige Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) und weitet deren Geltungsbereich von Elektrogeräten auf nahezu alle physischen Produkte aus – einschließlich Kosmetika. 

  • Gilt grundsätzlich für alle im EU-Binnenmarkt vermarkteten Produkte

  • Ermächtigt die Kommission zur Festlegung produktspezifischer Anforderungen via delegierte Verordnungen

  • Verpflichtet zur Einführung des Digitalen Produktpasses als Datentransparenzinstrument

  • Definiert Anforderungen an Haltbarkeit, Recyclingfähigkeit, Materialeffizienz und CO₂-Fußabdruck

 

 

Zeitplan für Kosmetika

Kosmetika sind im ESPR-Arbeitsplan der Kommission enthalten. Delegierte Verordnungen mit konkreten DPP-Anforderungen für Kosmetika werden zwischen 2026 und 2028 erwartet. Die Übergangsfrist nach Verabschiedung beträgt typischerweise 18–36 Monate.

 

3  Der Digitale Produktpass (DPP)

Kernanforderung der ESPR · Umsetzung ab 2026/2027

 

Der Digitale Produktpass ist ein standardisiertes digitales Datenset, das über einen maschinenlesbaren Code (QR-Code, RFID) am Produkt zugänglich ist. Er enthält strukturierte Informationen über den gesamten Produktlebenszyklus und richtet sich an unterschiedliche Zielgruppen mit abgestuften Zugriffsrechten. 

  • Verbraucher erhalten: Inhaltsstoffe, Nachhaltigkeitskennwerte, Entsorgungshinweise

  • Händler & B2B: Konformitätsnachweise, erweiterte Lieferkettendaten

  • Behörden & Marktaufsicht: Vollständige technische Dokumentation

  • Recycler & Reparaturbetriebe: Materialzusammensetzung, Demontageanleitungen

 

 

Rechtliche Verankerung

Der DPP ist in Art. 9 ff. ESPR geregelt. Technische Details zu Datenformat, Datenbankinfrastruktur und QR-Code-Standards werden durch Durchführungsrechtsakte konkretisiert. Ein europäisches Registrierungssystem (EU DPP Registry) ist in Entwicklung.

 

4  Die EU-Kosmetikverordnung (KVO)

Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 · Revision angekündigt

 

Die EU-Kosmetikverordnung bildet seit 2013 den sektorspezifischen Rechtsrahmen für Kosmetika im europäischen Binnenmarkt. Sie regelt Sicherheitsanforderungen, Kennzeichnungspflichten, die verantwortliche Person und das Produktinformationsdossier (PIF). Mit dem DPP-Rahmenwerk wird sie erheblich erweitert. 

  • PIF-Daten (Sicherheitsbericht, INCI-Liste) bilden die Datenbasis für den Cosmetics DPP

  • Verantwortliche Person (Art. 4 KVO) wird auch DPP-Datenpflegepflicht tragen

  • Revision der KVO geplant: Integration von DPP, verschärfte Chemikalienpolitik, Microplastik-Verbote

  • CPNP (Cosmetic Products Notification Portal) könnte mit DPP-Infrastruktur verknüpft werden

 

 

Synergien nutzen

Hersteller mit strukturiertem, digitalem PIF haben einen unmittelbaren Umsetzungsvorteil: Die bestehende Dokumentationspflicht ist der Kern des künftigen Cosmetics DPP. Es geht primär um Datenanreicherung (Nachhaltigkeit, Herkunft) und digitale Zugänglichkeit.

 

5  Relevante Rechtsakte im Überblick

Alle für den Cosmetics DPP maßgeblichen Regelwerke

 

VO (EU) 2024/1781

in Kraft seit Juli 2024

Ökodesign-Verordnung (ESPR)

Rechtsgrundlage für DPP-Pflicht; ermächtigt zu delegierten Verordnungen für Kosmetika

 

VO (EG) 1223/2009

seit 2013; Revision in Vorbereitung

EU-Kosmetikverordnung (KVO)

Sektorspezifischer Rahmen; PIF als Datenbasis für Cosmetics DPP

 

VO (EG) 1907/2006

in Kraft; laufende Änderungen

REACH-Verordnung

Deklarationspflicht für SVHC-Stoffe; fließt in DPP-Inhaltsstoffdaten ein

 

VO (EU) 2022/2065

Entwurf; Verabschiedung 2024/25

EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Recyclinganteile, Kennzeichnung – Verpackungsdaten im DPP verpflichtend

 

RL 2011/65/EU (RoHS)

in Kraft; wird auf Kosmetik ausgeweitet

Beschränkung gefährlicher Stoffe

Harmonisierung mit Chemikalienstrategie; Einschränkungen für Inhaltsstoffe

 

COM/2023/166

Ankündigung 2023; Entwurf erwartet

Revision Kosmetikverordnung

Direkte DPP-Integration, Microplastik-Verbote, Nachhaltigkeitspflichten

 

6  Zeitlinie auf einen Blick

Von der politischen Ankündigung zur Umsetzungspflicht

 

Zeitraum

Status

Meilenstein / Relevanz Kosmetik

2019

✓ Erfolgt

Europäischer Green Deal: Politischer Startschuss für DPP-Regulierung

2024

✓ In Kraft

ESPR (EU) 2024/1781 verabschiedet – DPP-Pflicht verankert

2025–26

⟳ Laufend

Delegierte Verordnungen in Ausarbeitung; Kosmetik im Arbeitsplan

2026–27

◷ Erwartet

Delegierte VO Kosmetika: Pflichtfelder des Cosmetics DPP festgelegt

2027–30

◷ Ziel

DPP-Pflicht für Kosmetika tritt in Kraft – volle Konformität erforderlich