3. ESPR-Arbeitsplan 2025–2030: Produktprioritäten und Zeitplan

 

3  ESPR-Arbeitsplan 2025–2030: Produktprioritäten und Zeitplan

Verabschiedet am 16. April 2025 – Fahrplan für delegierte Verordnungen

 

Am 16. April 2025 verabschiedete die Europäische Kommission den ersten ESPR-Arbeitsplan für den Zeitraum 2025–2030. Er legt fest, für welche Produktgruppen prioritär delegierte Verordnungen entwickelt werden und gibt indikative Zeitpläne für deren Verabschiedung. Der Arbeitsplan ist das zentrale Planungsdokument für alle betroffenen Unternehmen.

 

3.1  Priorisierte Produktgruppen und Zeitplan

Die folgende Übersicht zeigt den aktuellen Zeitplan für delegierte Verordnungen nach dem ESPR-Arbeitsplan 2025–2030, geordnet nach erwartetem Verabschiedungsdatum:

 

Zeitraum

Produktgruppe

DPP-Pflicht ab

Kosmetik-Relevanz

2026

Eisen & Stahl

2027 (18 Monate)

Gering (Verpackungsmetalle)

2027

Textilien & Bekleidung

2028/2029

Mittel (Vliesstoff-Tücher, Pads)

2027

Aluminium

2028/2029

Mittel (Aerosolverp., Tuben)

2027

Reifen

2028/2029

Gering

2027

Kosmetika & Körperpflege

2028–2030 (erwartet)

DIREKT – vollständige DPP-Pflicht

2028

Möbel

2029/2030

Gering

2028

Reinigungsmittel

2029/2030

Hoch (Überschneidung Inhaltsstoffe)

2029

Matratzen / Schaumstoffe

2030+

Gering

2028–2030

Chemikalien & Farben

2030+

Hoch (Rohstoffdeklaration)

 

 

Kosmetika im Arbeitsplan 2025–2030

Kosmetika und Körperpflegeprodukte sind explizit im ESPR-Arbeitsplan 2025–2030 als prioritäre Produktgruppe aufgeführt. Branchenbeobachter und die OKTICS-Analyse vom März 2026 gehen davon aus, dass die delegierte Verordnung für Kosmetika 2027 verabschiedet wird – mit einer DPP-Pflicht ab ca. 2028–2029 (nach 18-monatiger Übergangsfrist). Der genaue Zeitplan wird durch die Verabschiedung der jeweiligen delegierten Verordnung festgelegt.