5. Flankierende Rechtsakte mit Datenrelevanz für den Cosmetics DPP

 

5  Flankierende Rechtsakte mit Datenrelevanz für den Cosmetics DPP

Inhaltsstoff-, Chemikalien- und Nachhaltigkeitsrecht

 

Der Cosmetics DPP wird nicht im rechtlichen Vakuum entstehen, sondern auf einem dichten Netz bestehender EU-Rechtsvorschriften aufbauen. Die folgende Übersicht zeigt, welche flankierenden Rechtsakte Datenpflichten begründen, die direkt in den DPP-Datensatz einfließen:

 

5.1  EU-Kosmetikverordnung (EG) 1223/2009 – Revision in Vorbereitung

Die bestehende Kosmetikverordnung bildet die primäre Datenquelle für den Cosmetics DPP. Das Produktinformationsdossier (PIF) enthält bereits den Sicherheitsbericht, die INCI-Liste, die Konformitätserklärung und Herstellerangaben. Die angekündigte Revision der KVO soll folgende DPP-relevante Neuerungen bringen: 

  • Direkte Verzahnung von PIF und DPP-Datensatz – mögliche Nutzung des CPNP als DPP-Zugang

  • Erweiterung der Kennzeichnungspflichten: vollständige Allergendeklaration, Herkunftsangaben für Rohstoffe

  • Microplastik-Verbote: verpflichtende Deklaration und schrittweise Verbote bestimmter synthetischer Polymere

  • Tierschutzstatus: Deklaration von Tierversuchsstatus für Roh- und Fertigprodukte

 

5.2  REACH-Verordnung (EG) 1907/2006

REACH ist für den Cosmetics DPP in zweierlei Hinsicht relevant: Erstens müssen besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC – Substances of Very High Concern) über 0,1 % Massenanteil im DPP deklariert werden. Zweitens liefert die REACH-Datenbank (ECHA) strukturierte Daten zu Chemikaliensicherheit, die in den DPP einfließen können.

 

5.3  Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit (CSS)

Die Chemikalienstrategie der Kommission sieht bis 2030 weitreichende Substitutionspflichten für schädliche Chemikalien vor. Sie wird die Inhaltsstofflisten der Kosmetikverordnung erheblich verändern und damit direkt den Datensatz des Cosmetics DPP beeinflussen – insbesondere durch: 

  • Ausweitung der SVHC-Liste und verschärfte Beschränkungen in Anhang II und III der KVO

  • Einschränkungen für per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) in Kosmetika

  • Neue Anforderungen an endokrin wirksame Substanzen (EDC-Verordnung)

 

5.4  EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) – Verbindung zur DPP-Datenpflicht

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verpflichtet ab 2027 große Unternehmen zur Sorgfaltspflicht entlang der gesamten Lieferkette. Die dabei erhobenen Lieferkettendaten – Rohstoffherkunft, Produktionsbedingungen, Transportemissionen – sind deckungsgleich mit zentralen DPP-Datenanforderungen. Eine koordinierte Datenstrategie vermeidet Doppelarbeit.